Datenschutzbeauftragter




Gemäß der EU DS GVO ab dem 25.5.2018 und insbesondere durch das neue Bundesdaten-schutzgesetz ab dem 25.5.2018 muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zwingend bestellt werden, wenn:

in einem Betrieb mindestens 10 Arbeitskräfte personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, nutzen, speichern, übertragen, verändern usw.

Die Nichtbestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch das Organ der Firma
kann mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

Es kann entweder ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt
werden.


Da viele Betriebe sich auf ihre Kernaufgaben beschränken wollen, und sich eines externen Datenschutzbeauftragten bedienen, bieten wir Ihnen diese Leistung an.


Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches und für Sie kostenloses Angebot:


MKT . The Premium Seminars Company
Bergstraße 8, 56594 Willroth
Telefon: 02687 – 92 84 193. Mobile: 0160 -117 69 89
e-mail: info@emkt.de

Unsere Leistungen haben wir Ihnen auf der Seite Datenschutzberatung zusammengestellt.


Wir bilden auch interne betriebliche Datenschutzbeauftragte aus und stellen Ihnen dazu auf der Seite Datenschutzseminare die Inhalte vor.

Ebenso schulen wir bereits eingesetzte interne betriebliche Datenschutzbeauftragte.